- Leistungsspektrum
So sieht das Leistungsspektrum in unserer Praxis aus
- Untersuchungen in Blut, Urin und Stuhl
- Blutdruck und Blutzuckermessungen
- EKG, LZ-Blutdruckmessung
- ABI Messung (Messung Durchblutung der Arterien)
- Lungenfunktionsmessungen
- Ultraschall der Bauchorgane und Schilddrüse
- Demenztestverfahren
- ABI Messung- ärztlich angeordnet oder als IGEL möglich
2. Vorsorge
• Impfungen nach den neusten Empfehlung der STIKO
• Gesundheitsuntersuchung (Check Up 35) - Inhalt: erfassen der Krankheitsgeschichte, Ganzkörperuntersuchung, Cholesterin- und Zuckerbestimmung im
Blut (nüchtern), Urinuntersuchung, Blutdruck, Größe, Gewicht, Bauchumfang, Beratung
• Hautkrebsvorsorge
• Jugendvorsorgeuntersuchungen
• Bestimmung des individuellen kardiovaskulären Risikos für Herzinfarkt und Schlaganfall einschließlich Beratung
• DMP = spezielle Betreuungsprogramme bei Diabetes Typ 2, KHK, COPD, Asthma-bronchiale
3. Tauglichkeitsuntersuchungen
• Sport-Tauglichkeitsuntersuchung für den privaten Gebrauch
• Bootsführerschein-Tauglichkeitsuntersuchung für den privaten Bereich
• allgemeine Berufseignungsuntersuchung
4. Therapien
• Gesprächstherapien im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung
• Infusionen, Injektionen (Quaddeln) und TAPEN zur Schmerztherapie (z.Bsp. bei Muskel- oder Gelenkbeschwerden)
5. Dienstleistungen
• Erstellen verschiedener Atteste, Bescheinigungen, Gutachten
• Beantragung von Rehabilitations-und Kurmaßnahmen
• Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit persönlicher Beratung
Was sind individuelle Gesundheitsleistungen? (IGeL)
Es gibt medizinische Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen erfasst sind und somit von den Krankenkassen nicht erstattet werden.
Diese sogenannten, vom Patienten "gewünschten" Gesundheitsleistungen, werden in medizinischen Fachkreisen individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, genannt.
Die Kosten solcher Leistungen muss der Patient selber tragen.
Welche medizinischen Leistungen gehören zu den sogenannten IGeL Leistungen?
1) alle medizinischen Leistungen in Verbindung mit Freizeit / Urlaub / Sport / Beruf, z.B.:
• Bootsführerschein-Tauglichkeitsuntersuchungen
• Sport-Tauglichkeitsuntersuchungen
• Berufseignungsuntersuchungen nach dem 18 Lj.
2) Aufbaukuren z.B.: mit Vitaminpräparaten
3) medizinische Maßnahmen, deren Nutzen / Vorteile gegenüber anderen medizinischen Maßnahmen, nicht ausreichend in Studien belegt wurden, z.B.:
• Quaddeln ( Injektion Medikament zur Schmerztherapie )
• TAPEN Kinesiotape ( bei Muskel- oder Gelenkbeschwerden )
• ABI- Messung ( Knöchel-Arm Index ) zur Erkennung von Gefäßveränderungen
• zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen die laut GBA und Krankenkasse medizinisch nicht notwendig, zweckmäßig, wirtschaftlich sind oder einfach noch nicht ausreichend wissenschaftlich belegt sind
4) Auch alle Atteste, Zeugnisse, Gutachten und Kopien, welche nicht von der Krankenkasse selber angefordert werden, gehören zu den individuellen Gesundheitsleistungen! Wer entscheidet, welche medizinischen Leistungen von den Krankenkassen bezahlt werden müssen und welche nicht?
Der gemeinsame Bundesausschuss, kurz GBA, ist das zentrale Entscheidungsgremium des Gesundheits-wesens. Er legt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen fest, welche dieser Gesundheitsleistungen "zweckmäßig", "medizinisch notwendig", und vor allem "wirtschaftlich" sind. Nur diese Gesundheitsleistungen, welche diese Kriterien erfüllen, werden dann in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen und von den Krankenkassen erstattet.
Wer bestimmt den Preis?
Der Arzt darf die Kosten einer individuellen Gesundheitsleistung nicht willkürlich festlegen. Die Vergütung regelt die amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Hier ist jeder individuellen Gesundheitsleistung ein Betrag zugeordnet. Je nach zeitlichem Aufwand können die Ärzte davon den 1 fachen, 1,8 fachen oder den 2,3 fachen Satz berechnen.
Sie als Patient entscheiden selbst, welche zusätzlichen individuellen Zusatzleistungen Sie in unserer Praxis in Anspruch nehmen wollen.
Wir beraten Sie gern, ob eine solche Untersuchung in Ihrem speziellen Fall wirklich Sinn macht oder Ihnen sogar schadet. Sprechen Sie uns einfach an.
Terminvereinbarung
Termine können persönlich oder telefonisch vereinbart werden.
Im akuten Fall besteht täglich die Möglichkeit ab 11:00 Uhr zur Notfallsprechstunde zu kommen.
Zwischen 7:30 Uhr und 11:00 Uhr, sowie montags und donnerstags 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr erfolgt die Behandlung zum Termin.